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Ausländer – Angst und Aversionen |
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03.08.2009 Fachartikel VKÖ - Oberst Willibald Plenk
Was Zahlen beweisen oder verschweigen
Welche Sichtweise man auch immer zu den obigen Themen hat, sie bilden ein Dreieck besonderer Art. Dem Menschen der von draußen kommt, dem begegnen wir mit Vorsicht, oft mit Neugier, mit kritischen Vorbehalten. Manchmal auch mit Abweisung, und Misstrauen aber auf jeden Fall mit einer gewissen Distanz.
Eigentlich ist Statistik ganz einfach - oder doch nicht. Zahlen werden gesammelt, nach einem bestimmten System geordnet, aufgelistet und der Öffentlichkeit präsentiert, aber was geschieht damit ? Je nach Interesse und Notwendigkeit suchen und finden wir das Gesuchte. Schwieriger wird es schon, wenn wir zwei oder mehrere Daten und Zahlen, Kurven und Diagramme, Tabellen und Listen gegenüberstellen. Es gilt ja dann immer aus mehreren - schon vorher durch Einzelfälle gewonnenen Ergebnissen, wiederum nur ein Resultat zu erhalten, welches alle "vorherigen" Zahlen und Daten beinhaltet und uns zum "richtigen" Schluss führen soll.
Statistik an sich, ist immer richtig, nur die Deutung, die Überlegungen und die Schlüsse daraus sind eben menschlich subjektiv und daher manchmal falsch und führen zu Entwicklungen, die zwar an den Zahlen ablesbar sind, die wir aber nicht immer erkennen.
Betrachten wir zuerst die Tabelle der rechtskräftigen Verurteilungen nach Alter und Staatsangehörigkeit :
Aus den obigen Zahlen kann leicht ersehen werden, dass z.B. am Beginn eines Zeitraumes von über dreißig Jahren, sich die Gesamtverurteilungen folgendermaßen darstellen: 1975 waren mehr als 90 % davon Inländer und nur ca. 10 % waren Ausländer. Etwa 25 Jahre später ergibt sich schon ein ganz anderes Bild. Von knapp 62.000 Urteilen entfielen 48.340 auf österreichische Staatsbürger, aber schon 13.614 auf Ausländer oder immerhin 21,97 %. Oder anders gesagt: in 25 Jahren haben sich allein die Straftaten der Ausländer um ca. 60 % erhöht.
Veränderungen
Nun sei auf einen besonderen Umstand hingewiesen. Statistik kann ja nicht sprechen, d.h. sie besteht nur aus Zahlen und lesen muss man sie eben können. Es fällt auf, dass plötzlich im Jahre 2000 die Anzahl der rechtskräftigen Verurteilungen insgesamt und daher auch die der In- und Ausländer um rund ein Drittel sinkt.
Was war die Ursache für diese plötzliche Veränderung. Sind wir alle "braver" und gesetzestreuer geworden. Haben sich das Strafgesetzbuch und seine Tatbilder verharmlost oder haben Polizei und Gerichte weniger gearbeitet. Nichts dergleichen, es wurde schlicht und einfach die "Diversion" eingeführt, wobei hier nur angemerkt werden soll, dass dies ein spezielles Thema ist und darauf in einer weiteren Folge eingegangen wird. Dessen ungeachtet soll auf eine weitere Entwicklung hingewiesen werden. Trotz Einführung der "Diversion" erreichte die Zahl der Verurteilungen schon nach fünf Jahren - im Jahre 2005- wieder eine Höhe von 45.691, wovon 14.073 allein auf Ausländer entfielen, das sind immerhin über
Noch eine Zahl zur Gegenüberstellung: 1975 waren österreichische Jugendliche mit 9,1 %, ausländische mit 0,3 % an den Gesamtverurteilungen beteiligt. Damals (1975) war nur jeder Dreißigste unter den Jugendlichen ein Ausländer. 2005 sind es fast 30 % der rechtskräftig verurteilten Jugendlichen. Eine allerletzte Zahl sei hier angeführt: 2005 betrug die Gesamtbevölkerung Österreichs 8,233.306 Personen, davon 801.621 Nichtösterreicher, das sind weniger als 10 %.
Stellt man nun den verhältnismäßig geringen Anteil an der Wohnbevölkerung in Beziehung zu den großen Prozentsätzen an rechtskräftig verurteilten ausländischen Straftätern (siehe obige Vergleiche) dann ist es verständlich, wenn man nachdenklich wird. Sowohl die Politik und die Wirtschaft, aber auch die Sozialpartner und ebenso die Religionsgemeinschaften, sind aufgerufen über diese Zahlen nachzudenken.
Darüber sollte auch jene nachdenken die in unser Land kommen wollen bzw. hier leben wollen. Anpassung heißt ja nicht Aufgabe der eigenen Identität, wohl aber Beachtung hiesiger Gesetze und Umgangsformen. Auch ÖsterreicherInnen im Ausland müssen sich den jeweils gültigen Vorschriften anpassen.
Es sei schließlich angemerkt, dass alle Zahlen von der "Statistik Austria/Gerichtliche Kriminalstatistik“ stammen, die Schlussfolgerungen daraus, hat jeder für sich zu ziehen.
Oberst Willibald Plenk
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