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Nachrichtendienste - Strukturen Aufgaben und Reformen |
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28.09.2009 Fachartikel VKÖ: Josef Walter Lohmann
Nachrichtendienste, verschiedene Gesellschaften und Gruppen mit dem Ziel an bestimmte allgemein nicht zugängliche Informationen zu kommen, sind vermutlich so alt wie die Geschichte der Menschheit. Staatsmänner jeder Art, Diktatoren und gekrönte Häupter förderten solche Einrichtungen schon immer. Auch in den jungen Demokratien des 20. Jahrhunderts setzte sich meist bald die Erkenntnis durch, dass solche Dienste unverzichtbar seien.
Die 1918 untergegangene k.u. k.Monarchie verfügte in ihrer Glanzzeit über eines der besten geheimdienstlichen Netzwerke der Welt. Es reichte von der Adria bis den Orient und von Wien bis weit hinter die Grenzen des damaligen Zarenreiches. Bereits lange vor dem ersten Weltkrieg bediente man sich moderner Errungenschaften wie der Telegrafie, der Phonographie und der Fototechnik. Auch die Daktyloskopie wurde planmäßig eingesetzt und immer wieder verbessert. An dem über Österreich hinaus Aufsehen erregenden Fall des Generalstabsobersten Alfred Redl wurde deutlich, wie perfekt das Netz der Geheimdienste bereits vor fast hundert Jahren war. Für den Durchschnittsbürger ist das Image der Nachrichtendienste oft mit Abenteuern und einem nahezu schrankenlosen Aktionismus verbunden. Vieles das üblicherweise mit strengen strafrechtlichen Sanktionen belegt wird, scheint hier zum Alltagsgeschäft zu gehören. Dieser Eindruck ist, was einzelne, mittlerweile weltweit bekannten Länder betrifft, nicht ganz unrichtig. Die Alltagsarbeit der Dienste in den Demokratien Europas hat jedoch wesentlich andere Aufgabenstellungen.
Gefahrenabwehr Hier geht es meist vor allem um den Erhalt der inneren Sicherheit, das heißt im weitesten Sinne um die Abwehr aller Gefahren die den Staat oder das Staatsvolk bedrohen könnten. Ein weiterer Sektor ist die „Außenaufklärung“ die zwar ähnliche Zielsetzungen hat, aber wie schon der Name sagt, vor allem im Ausland tätig wird. Dabei wird meist nach militärischen und nichtmilitärischen Aufgabestellungen unterschieden. Diese Aufgabenstellungen finden im Wesentlichen auch in den meisten Strukturen der Nachrichtendienste ihren Niederschlag. In den westlichen Demokratien unterliegen staatliche Nachrichtendienste meist der Kontrolle des Parlaments oder bestimmter Oberbehörden. Mediale Aufmerksamkeit wird ihnen meist dann zuteil, wenn sie, was leider immer wieder vorkommt, in personelle oder politische Skandale verwickelt sind. Solche Vorgänge waren auch der Anlass für die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses im österreichischen Parlament. Konkret geht es um illegale Abhörpraktiken und um die Weitergabe vertraulicher Informationen an Außenstehende. In diesem Zusammenhang taucht auch immer wieder die Frage auf, welche Nachrichtendienste es hierzulande gibt und wie sie organisiert sind.
Von staatlicher Seite sind in Österreich drei Nachrichtendienste tätig.
Im Folgenden ein Überblick über Funktion und Aufgaben der einzelnen Einrichtungen.
Heeres Abwehramt Das Heeres Abwehramt kurz HAA oder AbwA ist ein militärischer Nachrichtendienst und untersteht dem Verteidigungsministerium. Es nimmt laut dem Büro von Verteidigungsminister Darabos (S) "im Rahmen des Eigenschutzes des Bundesheeres" die Aufgaben der "nachrichtendienstlichen Abwehr" wahr. Dazu zählen die Abwehr von Spionage, Sabotage und "sonstiger krimineller Handlungen", welche vorsätzliche Angriffe gegen militärische Rechtsgüter "zur Beeinträchtigung der militärischen Sicherheit" erwarten lassen.
Heeres Nachrichtenamt Das Heeres Nachrichtenamt kurz HNA ist der Auslandsnachrichtendienst des Heeres und untersteht ebenfalls dem Verteidigungsministerium. Das HNA ist laut Verteidigungsministerium der "einzige strategische Auslandsnachrichtendienst Österreichs" und somit Teil des sicherheitspolitischen "Frühwarnsystems". Die Aufgaben beinhalten die "nachrichtendienstliche Informationsbeschaffung" über das Ausland. Die Arbeit der Nachrichtendienste wird ressortintern durch die Abteilung für Disziplinar- und Beschwerdewesen kontrolliert. Zusätzlich werden die Dienste durch den ständigen Unterausschuss des Landesverteidigungsausschusses überprüft. Ein Rechtsschutzbeauftragter kann jederzeit unangemeldet "in jeden Akt und jede Operation" Einsicht nehmen, betont man im Verteidigungsministerium.
Bundesamt für Verfassungsschutz Das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) ist die oberste Sicherheitsbehörde des Innenministeriums. Es wurde im Dezember 2002 in der Sektion II des Ministeriums - als Nachfolgeorganisation der Staatspolizei (Stapo) - eingerichtet. Das BVT untersteht unmittelbar dem Generaldirektor für öffentliche Sicherheit. Die Aufgaben des Amtes umfassen laut Verfassungsbericht 2008 "den Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen der Republik und deren Handlungsfähigkeit" sowie die "Bekämpfung extremistischer und terroristischer Phänomene, der Spionage und des internationalen illegalen Waffenhandels sowie der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und der organisierten Kriminalität in diesen Bereichen". Dem BVT obliegt darüber hinaus unter anderem, gemeinsam mit den Ländesämtern für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT), der Schutz von Vertretern ausländischer Staaten und internationaler Organisationen.
Reformen Natürlich gibt es, wie in vielen anderen Tätigkeitsbereichen auch, Überschneidungen, unscharfe Kompetenzregelungen und vor allem ein heftiges Konkurrenzdenken unter den einzelnen Diensten. Dies sind vielfach jene Vorgänge welche immer wieder an die Öffentlichkeit gelangen und das Image der Dienste beschädigen. Aktuell scheint es so, dass zumindest der politische Wille zu einer umfassenden Reform besteht. Ob es tatsächlich gelingt entsprechende Veränderungen umzusetzen ist vor allem im Hinblick auf bestehende Beziehungsgeflechte noch offen. Abzuwarten sind in diesem Zusammenhang auch die Ergebnisse des entsprechenden parlamentarischen Untersuchungsausschusses. Josef Walter Lohmann
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