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Neue Drogen: SPICE – Versuch einer Aufklärung |
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04.08.2009 - VKÖ - Dr. Wolfgang Greibl
Immer noch scheint große Verwirrung, auch innerhalb der Polizei, zum Thema SPICE zu herrschen. Deshalb soll hier versucht werden, die Aufregung um SPICE, tatsächliche Inhaltsstoffe und die Entwicklung in den letzten Monaten ein wenig nachzuzeichnen um Missverständnisse auszuräumen.
Gegen Ende des letzten Jahres gab es eine starke Medienpräsenz von SPICE, da es als Cannabisersatz legal war und scheinbar auch von Schülern konsumiert wurde. Anfangs gingen die Spekulationen über die Wirkung von SPICE in die unterschiedlichsten Richtungen. Einerseits wurde ein Placebo-Effekt vermutet, andererseits eine pharmakologische Wirkung durch die unterschiedlichen pflanzlichen Inhaltsstoffe – und auch deren Mischungsverhältnisse - von denen einige in Fachliteratur als psychoaktiv mit Wirkungen ähnlich denen von Cannabis angeführt sind. Erste Untersuchungen in der Schweiz und später auch in Österreich, haben gezeigt, dass nicht alle Pflanzeninhaltsstoffe, die an den Packungen angegeben sind auch wirklich den Weg in die Mischung gefunden haben. Somit sind diese Mischungen auch deshalb schon bedenklich. In weiterer Folge, damit hatte sich dann auch die Wirkung der Mischungen erklärt, konnte in SPICE eine künstliche Verbindung mit der Abkürzung JWH-018 nachgewiesen werden. Laut Literatur bindet JWH-018 an die Cannabinoid Rezeptoren im Gehirn und löst dadurch einen ähnlichen Rausch aus. Hinzu kommt, dass diese Substanz pharmakologisch um einiges potenter ist als THC (Wirkstoff in Cannabis) und deshalb in den Mischungen in sehr geringen Konzentrationen eingesetzt werden kann. Diese Ergebnisse veranlassten im Dezember 2008 das Bundesamt für Sicherheit und Gesundheit bzw. die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit - Pharmed nachstehende Warnung auszugeben:
Spice (Produktreihe) Datum der Warnung: 18.12.2008 - In Österreich nachgewiesen: JA Räuchermischung mit illegalen Arzneimittelwirkstoffen Seit kurzem ist eine Kräutermischung namens „Spice“ in Österreich erhältlich. Diese soll zwar laut Angaben auf der Packung nicht geraucht werden, sie wird jedoch entgegen der Zweckbestimmung als „legale Alternative zu Canabis“ verwendet. Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG)/AGES PharmMed teilen mit, dass das als Kräutermischung bekannte Produkt namens „Spice“ durch den Bundesminister für Gesundheit als Arzneimittel eingestuft wurde und jegliche weitere Inverkehrbringung, Weitergabe, Verwendung bzw. der Verkauf dieses nicht zugelassenen Arzneimittels verboten/untersagt ist. Diesbezüglich werden geeignete Maßnahmen durch das BASG durchgeführt. Es wurde nachgewiesen, dass das Produkt „Spice“ neben unterschiedlichen Kräutern auch eine cannabinoid wirkende synthetische Substanz enthält, die eine rauschartige Wirkung bei deren Konsum entfaltet. Diese Substanz ist vier Mal so wirksam wie der natürliche Cannabis-Wirkstoff THC und findet vor allem in der Arzneimittelforschung Verwendung.
In diesem Zusammenhang warnen das BASG/AGES PharmMed auch alle Käufer und Konsumenten eindringlich davor, diese Kräutermischung zu konsumieren, da unabsehbare gesundheitliche Risiken/Schäden damit verbunden sein könnten. 1. Analysenresultate von gezognen Proben zeigten keine Übereinstimmung mit der in der Kennzeichnung angegebenen Zusammensetzung an Kräutern (enthalten war vor allem „Eibisch“) 2. Dabei handelt es sich um die Substanz JWH-018: Analysenergebnisse des Arzneimittelkontrolllabors der AGES PharmMed.
In weiterer Folge wurden in anderen SPICE Produkten und deren Nachahmungsprodukten wie SCENCE, SKUNK, SMOKE, etc. weitere synthetische Cannabinoide, und Homologe nachgewiesen. Dies diese führte dazu, dass diese „Rauchwaren“ dem Arzneimittelgesetz unterstellt wurden.:
58. Verordnung Inverkehrbringen, Import und Verbringen von Räuchermischungen, die cannbinomimetisch wirksame Stoffe enthalten.
Damit sind solche Produkte dann auch aus den Smart- und Headshops verschwunden. Somit war Österreich auch eines der ersten Länder, die die Gefahr dieser Mischungen erkannten und entsprechende Gesetze verabschiedeten. In Deutschland wurden diese synthetischen Cannabinoide dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt. Das diese Produkte nicht unbedenklich sind, sollte jedem soweit verständlich sein. Ihre Inhaltsstoffe sind nicht kontrolliert,. nicht korrekt auf den Packungen angegeben und synthetischer Natur. Wissenschaftliche Tests am Menschen existieren nicht. So hat es doch auch Fälle gegeben, wenn auch sehr wenige, in denen Personen nach SPICE Konsum ins Krankenhaus gebracht wurden. Die in SPICE entahltenen synthetischen Cannabinoide um ein Vielfaches potenter als THC. Dadurch werden auch nur geringste Mengen in den Kräutermischungen eingesetzt. Dies birgt die Gefahr einer Überdosis auf Grund der hohen Wirksamkeit und der ungleichmäßigen Verteilung, da dadurch bei jeder entnommenen Dosis nicht immer dieselbe Menge des Wirkstoffes konsumiert wird. Einmal mehr einmal weniger. Mittlerweile wurden auch bereits wieder neue Substanzen in diesen Kräutermischungen mit dem klingenden Namen HU 210 und JWH 73 identifiziert. Diese sind zum Beispiel noch nicht in den gängigen Gesetzgebungen aufgenommen. Es wird geschätzt, dass es zirka 300 Verbindungen gibt, die an die Cannabinoidrezeptoren binden und somit dem Marihuana ähnliche Effekte auslösen können. Werden einige der Verbindungen unterstellt, so werden sie rasch durch neue ersetzt. Einigen dieser Substanzen wird nachgesagt, sie wären bis zu 1000-mal wirksamer als THC. Nochmals sei darauf hingewiesen, dass man nicht weiß, was man bei diesen Kräutermischungen konsumiert, sich hier einem großen Risiko aussetzt, ja man so zu sagen als Versuchskaninchen für neue gefährlich Produkte auf dem Suchtgiftmarkt herhält.
Dr. Wolfgang Greibl Bundeskriminalamt/Kriminaltechnik Fachbereich Chemie
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