Roland Graßberger  (1905 – 1991)

Akademischer Lehrer, Wissenschaftler und Praktiker bei der Ermittlung von Branddelikten

 

Fachartikel VKÖ - Frank Stolt

 

Am 12. Mai 2010 hätte langjährige Vorstand des Instituts für Strafrecht und Kriminologie der Universität Wien Univ.-Prof. Dr. jur. Roland Graßberger seinen 105. Geburtstag gehabt. Insbesondere die moderne Tatortarbeit bei Branddelikten verdankt Roland Graßberger wesentliche Anregungen und Erneuerungen. Heute sind Brandermittlungen ohne die Anwendung des von ihm entwickelten Eliminationsverfahrens nicht mehr vorstellbar. Roland Graßberger darf zu Recht als einer der großen Vertreter der Kriminalwissenschaften im umfassendsten Sinn bezeichnet werden.

 

Graßberger wurde in Wien geboren. Nach der schulischen Ausbildung und dem Abitur am Gymnasium im Wiener Bezirk Hernals im Jahre 1924 studierte er anschließend Rechtswissenschaften. Sein besonderes Interesse galt jedoch der Kriminologie. Im Rahmen seines Jurastudiums an der Wiener Universität besuchte er auch die Strafrechtsvorlesungen von Wenzel Graf Gleispach. Dieser war der Gründer des dortigen „Instituts für die gesamte Strafrechtswissenschaft und Kriminalistik“. Bereits als 22-jähriger Student verfasste er sein Erstlingswerk "Die Brandlegungskriminalität". Nach Abschluss seines Studiums praktizierte Graßberger zwei Jahre lang bei Gericht sowie bei der Feuerwehr der Stadt Wien und der Bundespolizeidirektion Wien. In dieser zweijährigen Gerichtspraxis erwarb er umfangreiche praktische Kenntnisse in der Brandkriminalistik. In dieser Zeit der wirtschaftlichen Depression  übernachtete er aber auch in Obdachlosenasylen, um die soziale Situation dieser Menschen vor Ort kennen zu lernen.

 

1930 begann der junge Wissenschaftler als unbesoldeter Hochschulassistent seine Arbeit am Universitätsinstitut für Kriminologie in Wien. 1931 erfolgte seine Habilitierung für Strafrecht und Kriminologie an der Universität Wien mit seinem Thema: der Brandlegungskriminalität. Ebenfalls 1931 wurde er bereits in die Liste der Gerichtssachverständigen aufgenommen. Ein Rockefeller-Stipendium für das Studienjahr 1931/32 ermöglichte ihm einen Studienaufenthalt in Amerika. Dabei konnte er zusätzliche Erfahrungen bei Polizeidienststellen in Washington, New York und Chicago sammeln. Während der Zeit des Nationalsozialismus und der Annexion Österreichs durch das Deutsche Reich wurde er in seiner akademischen Entwicklung durch das Nazi-Regime benachteiligt.

Nach dem Krieg wurde er im Jahr 1946 zum außerordentlichen Professor und Vorstand des Instituts für Kriminologie bestellt. In dieser Zeit führte er z.B. einen Lehrgang über Kriminologie für Vertreter der amerikanischen Besatzungsmacht in englischer Sprache durch. Zwei Jahre später wurde er schließlich zum Ordinarius ernannt und leitete als Direktor das Institut für Kriminologie weiter. 

 

Auf einer der ersten Tagungen des neugegründeten deutschen Bundeskriminalamtes stellte 1952 Graßberger einer breiteren Fachöffentlichkeit das von ihm schon vor dem Krieg entwickelte und zwischenzeitlich verbesserte „Eliminationsverfahren“ vor.

 

Noch heute ist dieses von ihm entwickelte „Eliminationsverfahren“ eine der wesentlichen Grundlage für die Brandursachenermittlung. Als studierter Jurist entwickelte er dieses Verfahren entsprechend dem Grundsatz: "Jede Wirkung (Spur) hat eine Ursache. - Jede Ursache hinterläßt eine Wirkung (Spur)!" Nach der in Literatur und Rechtsprechung fest verankerten conditio-Formel gilt als Ursache im Sinne des Strafrecht jede Bedingung eines Erfolges, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele. Hierbei sind alle Erfolgsbedingungen gleichwertig, d.h. äquivalent. Durchzuführen ist nach dieser Theorie ein hypothetisches Eliminationsverfahren: Entfällt der eingetretene Erfolg, wenn man sich die Handlung wegdenkt? Wenn Ja ist die Kausalität gegeben. Wenn Nein scheidet die Kausalität aus, d.h. In einem sogenannten "Eliminationsverfahren" werden entweder einzelne Versionen ausgeschlossen oder sie bestätigen sich. Angewandt auf Brandermittlung heißt das: Auf der Grundlage objektiver Spuren (z.B. Abbrandspuren) und subjektiver Ermittlungsergebnisse (z.B. Zeugen- und Beschuldigtenbefragungen) findet eine Eingrenzung der Brandausbruchsstelle statt. In diesem Bereich werden alle möglichen Zündquellen eliminiert, die als Ursache mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden können. Im Anschluss wird die vorgefundene Spurensituation nochmals überprüft. Mittels Brandversuchen, Brandschuttanalytik sowie anderen Ermittlungsergebnissen werden die angestellten theoretischen Überlegungen zum Brandverlauf verifiziert oder falsifiziert. Im Idealfall bleibt am Ende eine Zündquelle als einzige Möglichkeit der Brandentstehung.

 

Neben der Brandursachenermittlung hatte Roland Graßberger noch weitere kriminalistische Spezialgebiete auf denen er hervorragende Leistungen erbrachte. Dazu gehörten die Suchtmittelbekämpfung, Urkunden- und Schriftuntersuchung, die Einbruchstechnik oder die Jugendkriminalität. Maßgeblich war er als Direktor auch in den folgenden Jahren am weiteren Aufstieg sowie der ständigen Aktualisierung des technischen Entwicklungsstandes des Instituts für Kriminologie beteiligt. Aufgrund seiner wissenschaftlichen Arbeiten und  kriminalistischen Fähigkeiten genoss er auch im Ausland große Anerkennung. In diesem Zusammenhang ist unter anderem die Einrichtung eines kriminologischen Instituts in Kairo zu nennen.

 

Zurück zur Brandkriminalistik. Der Brandexperte Graßberger konnte beim Brand der Wiener Börse im Frühjahr 1956 seine großen Erfahrungen einbringen. In dem aus den Jahren 1874 bis 1877 nach Plänen von Theophil Hansen erbauten Prachtbau der Wiener Börse brach am Freitag, dem 13. April 1956 ein Brand aus, dem damals nahezu zwei Drittel des Gebäudes zum Opfer fielen.

Auf dem Höhepunkt seiner akademischen Karriere wurde er 1962 zum Rektor der Wiener Universität gewählt. Vorher hatte er dort schon zweimal das Amt deines Dekans inne gehabt. Graßberger veröffentlichte mehrere Bücher und zahlreiche wichtige Abhandlungen für Fachzeitschriften. 

1986 wurde er für seine Verdienste im Bereich der Bekämpfung der Brandkriminalität von der „Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V.“ (vfdb) geehrt.

 

Heute stehen viele „vorkonfektionierte“ kriminalistische Methoden und naturwissenschaftliche forensische Verfahren bei Brandermittlungen auf dem Hintergrund sich verändernder strafprozessualer Anforderungen, veränderter Brandverläufe und neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse auf dem Prüfstand. Dazu gehört auch das Eliminationsverfahren bei Brandermittlungen nach Graßberger. Wie die Äquivalenztheorie hat auch das Eliminationsverfahren, nicht zuletzt wegen der Gleichwertigkeit aller Bedingungen und der hypothetischen Betrachtung, verschiedene Schwächen. Deshalb ist es erforderlich, es durch sogenannte Anwendungsregeln zu präzisieren bzw. zu modifizieren und die Methoden der Brandursachenermittlung strukturell der Zeit anzupassen.  Schwächen ergeben sich in folgenden Konstellationen. Manchmal ist eben eine naturwissenschaftlich-technische Rückführung eines Brandes auf nur eine einzige Zündquelle nicht mehr möglich, z.B. weil aufgrund veränderter Brandszenerien und unterschiedlicher Brandverläufe die Spurenlage widersprüchlich ist oder alle Hinweise auf den Brandausbruchsbereich weitgehend zerstört sind. Zwar gibt es einen umfangreichen Katalog möglicher Zündquellen, der abgearbeitet werden kann. Dieser reicht von technischen Defekten, z.B. elektrotechnischen Vorgänge, bis zur Inbrandsetzung mittels offener Flammen oder gar verschiedenartiger Zündmechanismen. Doch moderne Produktionsverfahren, neue technische Erzeugnisse sowie zahlreiche Innovationen bei herkömmlichen und bekannten Zündquellen erschweren oder machen einen Ausschluss sogar unmöglich. Das Problem es können eben nur Zündquellen ausgeschlossen werden, die dem Ermittler bekannt sind und somit in das Eliminationsverfahren einbezogen werden können.     

 

Am 1. August 1991 starb Roland Graßberger. Er wurde auf dem Friedhof des Wienerwaldortes Hinterbrühl begraben. Univ.-Prof. Dr. jur. Graßberger bleibt als Mensch, akademischer Lehrer und Wissenschaftler bis heute ein Vorbild.

Sicherheitsfachwirt (FH) Frank D. Stolt MSc, MSc, MA

Brandsachverständiger und Kriminologe

Deutsche Gesellschaft für Polizeigeschichte e.V.