Akreditierung von Anbietern kriminaltechnischer Dienste

 

EU Rahmenbeschluss 2009/905/JI des Rates über die Akkreditierung von Anbietern kriminaltechnischer Dienste, die Labortätigkeiten durchführen.

 

Mit dem Rahmenbeschluss 2009/905/JI vom 30.November 2009, der auf Initiative des Schwedischen Vorsitzes angenommen wurde, werden alle EU Staaten verpflichtet, alle Labors, welche  DNA-Untersuchungen durchführen, bis längstens 30.11. 2013 sowie alle Labors, die sich mit der Sichtbarmachung latenter Finger- und Handflächenspuren beschäftigen, bis längstens 30.11.2015 nach ISO 17025 Norm zu akkreditieren.

 

Durch die bis zum August 2011 nach dem Prümer Beschluss verpflichtende Vernetzung und Direktzugriffsmöglichkeiten auf nationale DNA und AFIS Datenbanken der EU Staaten und dem dadurch bedingten, bislang nicht bekannten Ausmaß von Datenaustausch und damit verbundenen Treffern in diesem Bereich, wollten die EU Staaten auch eine gemeinsame weitere Anhebung der Qualitätsstandards vorantreiben, um das gegenseitige Vertrauen auf die Datenrichtigkeit und Sicherheit zu erhöhen.

 

Wie effizient dieser Prümer Datenaustausch funktioniert, zeigen die Treffer und Straftatenklärungszahlen und auch die Erfolge im Fahndungsbereich. Österreich ist derzeit das im Prümer Datenverbund best vernetzte Land Europas und steht im DNA Datenverbund bereits mit acht weiteren EU Staaten und im AFIS Datenverbund mit vier Staaten im Echtbetrieb. Mit mehreren weiteren Staaten stehen derzeit gerade die Testläufe kurz vor Abschluss.

 

Bislang wurden über 8300 DNA Treffer mit österreichischen DNA Profilen und über 3000 AFIS Treffer mit österreichischen daktyloskopischen Daten erzielt. Neben der Klärung von tausenden Straftaten sowohl in Österreich als auch in den Partnerstaaten wurden dadurch zwischenzeitlich auch noch über 800 bestehende Haftbefehle und 700 Aufenthaltsermittlungsersuchen sowie über 1100 verwendete Aliasidentitäten von Kriminellen nur durch österreichische Treffer geklärt.

 

Es werden Zusammensetzungen von kriminellen Organisationen und das Agieren gleicher Täter in zahlreichen EU Staaten durch zweifelsfreie biometrische Datenübereinstimmungen  erkannt und es ist völlig belanglos welchen (falschen) Namen die Täter gerade verwenden, um unerkannt mit immer wechselnden Identitäten den Strafverfolgungsbehörden als vermeintliche Ersttäter in Verfahren geführt zu werden und nach kurzen Haftstrafen ihre Tätigkeit fortzusetzen.

 

Diese neue Vernetzung setzt aber auch neue einheitliche Qualitätsmaßstäbe voraus, um diese Erkenntnisse in den Verfahren, die mitunter zusammengezogen in einem Staat geführt werden, auch bedenkenlos verwenden zu können. Die 17025 Akkreditierungen sind im Laborbereich die derzeit höchst möglichen Qualitätsvoraussetzungen. Sie setzen ein Qualitätsmanagementsystem, kompetentes und geschultes Personal, gesicherte Umweltbedingungen mit standardisierten Untersuchungsverfahren und standardisierter Ausrüstung voraus, die laufend geprüft wird und deren Ergebnisse jederzeit nachvollziehbar sein müssen. Qualitätsmanagement bedeutet auch, dass die Handlungsanweisungen, Handbücher, Dokumente und Berichte standardisiert und lückenlos sein müssen. Selbstverständlich müssen die QM - Voraussetzungen auch jederzeit laufend extern geprüft und gehalten werden. Bestimmte Mindestanforderungen, wie Vieraugenprinzip, sind Selbstverständlichkeiten in solchen Akkreditierungen.

 

In den Diskussionen und Verhandlungen zum Rahmenbeschluss, welcher ursprünglich noch wesentlich weitergehender und rascher umsetzbar geplant war, wurde auch bereits klar erkennbar, dass es sich bei der Laborakkreditierung im Bereich DNA und Fingerabdrücke nur um einen ersten Schritt handelt, der aber durch den intensiven Datenaustausch durch das Prümer Datenverbundsystem die höchste Priorität hat. In Zukunft sind auch in anderen Laborbereichen EU weite verpflichtende Qualitätssicherungen zu erwarten.

 

Österreich hat diese neuen rechtlichen Vorgaben im Bereich DNA als eines der wenigen EU Staaten bereits in vollem Umfang vor Inkrafttreten dieses Rahmenbeschlusses verwirklicht. Alle drei Vertragslabors des Innenministeriums (Gerichtsmedizin Innsbruck, Salzburg und Wien) sind bereits „17025“ akkreditiert. Die weitere Verarbeitung in den Datenübermittlungsprozess, die technische Verarbeitung und Absicherung und Prüfung der Abgleichsergebnisse, die naturgemäß für die Betroffenen weitereichende Auswirkungen nach sich ziehen, überschreitet alle bestehenden internationalen Empfehlungen in diesem Bereich bei Weitem.

 

In den Labors des Bundeskriminalamt Büro 6.2 - Kriminaltechnik laufen derzeit die abschließenden Arbeiten für die Akkreditierung nach 17025 und werden daher auch hier Qualitätsstandards erfüllt, die derzeit zwar noch nicht verpflichtend sind aber zunehmend international üblich werden. Labors, welche diese QM Vorgaben nicht erfüllen, laufen bereits Gefahr im europäischen Netzwerk der forensischen Institute (ENFSI), welches für qualitative Empfehlungen und Vorgaben der Vorreiter ist und dessen Empfehlen zunehmend in formellen europäischen Rechtsdokumenten ihren Niederschlag finden, nicht mehr anerkannt und von diesem Netzwerk ausgeschlossen zu werden.

 

Noch nicht erfüllt Österreich derzeit die rechtliche Vorgabe der Akkreditierung der Sichtbarmachung von Fingerabdrücken, wobei hier nicht die Sichtbarmachung am Tatort selbst - etwa durch Einsatz von üblichen Adhäsionsmitteln umfasst ist, welche den quantitativen größten Teil ausmachen – aber sehr wohl die mögliche weitere Bearbeitung in den so genannten Tatortlabors der Tatortgruppen in den Landeskriminalämter etwa durch Bedampfungsmethoden. Die Bearbeitung in diesen Tatortlabors der LKA ist derzeit  bundesländerweise sehr unterschiedlich.

 

Es fehlt an einheitlichen Qualitäts- und Ausbildungsrichtlinien sowie einheitlichen Untersuchungsmethoden. Lediglich der nachfolgende Bereich der Fingerabdruckverarbeitung in den AFIS Systemen und der daktyloskopischen Verifizierung entspricht wieder den notwendigen Qualitätsanforderungen und kann auch relativ leicht dokumentiert werden. Anzuführen ist aber, dass selbst eine allenfalls nicht optimale Anwendung solcher Untersuchungsmethoden keinerlei Auswirkungen auf die Richtigkeit der Daten haben kann. Es könnte aber natürlich durchaus der Fall eintreten, dass durch falsche Anwendung von Labormethoden eine Visualisierung von latenten daktyloskopischen Tatortspuren nicht möglich wird, was eine Nichtnutzung für weitere Datenbankverarbeitung und dadurch den Verlust einer möglichen Straftatenklärung zur Folge hätte. Wesentlich sensibler für die Datenrichtigkeit ist aber in jedem Fall der Bereich der daktyloskopischen Beurteilung der Übereinstimmung nach möglichen AFIS Treffern. Hier werden aber bereits jetzt alle internationalen Empfehlungen auch in Österreich erreicht und eingehalten.

 

Das verbleibende Problem im Bereich der Sichtbarmachung von latenten Fingerabdrücken betrifft nicht nur Österreich sondern faktisch alle EU Staaten, weshalb auch relativ lange Umsetzungsfristen im Rechtsdokument vorgesehen wurden. Dessen ungeachtet wird wegen des großen Arbeitsaufwandes auch diese Zeitfrist relativ rasch erreicht sein.

 

Österreich hat vor, die internationalen Standards auch in diesem Bereich so rasch als möglich zu erfüllen. Darüber hinaus soll auch gleich geprüft werden ob in zu erwartenden weiteren Verpflichtungen in anderen Laboruntersuchungsbereichen und auch im eigentlichen Tatortsicherungsbereich eine Vereinheitlichung und Anhebung der Qualitätsstandards möglich und machbar ist.

 

Der Herr Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit und der Herr Direktor des Bundeskriminalamtes erteilten im Februar 2010 den Auftrag an das Bundeskriminalamt, in enger Zusammenarbeit mit der Organisationsabteilung und der Einsatzabteilung der Generaldirektion des BMI sowie den betroffenen Landespolizeikommanden,  in einem Vorprojekt den derzeitigen genauen Status in diesem Bereich zu erheben und mögliche Lösungsszenarien zu skizzieren. Diese Iststandserhebung konnte zwischenzeitlich durch die Projektgruppe abgeschlossen werden, und es werden nunmehr die Ergebnisse zusammengefasst und dem Herrn Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit mit einem Projektvorschlag zur Erarbeitung der Akkreditierungsvoraussetzungen vorgelegt werden, um die internationalen Qualitätsvorgaben binnen der vorgesehenen Frist erfüllen zu können.

 

Wien, am 30.04.2010

 

Dr. Schmid

 

Bundeskriminalamt

Abteilung 6 - Forensik