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DIE ZUKUNFT DES KRIMINALDIENSTES |
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06.02.2010 Fachartikel VKÖ
Den Blick in die Zukunft – wer möchte diesen nicht machen? Man kann entweder die Kristallkugel befragen und an die Bestimmung der Zukunft durch unbekannte Mächte glauben oder aber man analysiert die Vergangenheit und Erfahrungen anderer Menschen und schließt daraus auf zukünftige Entwicklungen. Wir haben uns für die zweite Möglichkeit entschieden.
In der Villa des Industriellen A. wird Einbruchsalarm ausgelöst. Streifenwagen der Firma „Secalert“ rasen zum Ort des Alarms. Als sie dort eintreffen, stellen sie einen Einbruch fest und verständigen die Polizei. Ein Kriminalbeamter trifft am Tatort ein, lokalisiert im Haus Fingerabdrücke, Blutspuren und im Garten Schuhabdrücke des Täters. Er bestellt bei der Firma „Tatortprofi“ einen Daktyloskopen, einen Fachmann für DNA-Spuren und einen Fachmann für die Abnahme von Schuhabdrücken. Auf Grund der daktyloskopischen Spuren kann der Spurensetzer in der Person des Kriminellen namens „Tresorknacker-Edi“ festgestellt werden. Gefunden wurden die Vergleichsabdrücke in der polizeilichen Täterdatei die von der Firma „Polizeidata“ betrieben wird. Der Täter ist unauffindbar, es wird daher ein Haftbefehl erlassen. Angestellte der Firma „Dingfest“ können den Gesuchten ausforschen und festnehmen. Bei der Gerichtverhandlung wird „Tresorknacker-Edi“ zu einer Haftstrafe verurteilt und zur Vollziehung in die private Haftanstalt der Firma „Knastexpert“ übergeben.
Sie meinen diese Geschichte ist reine police fiction? Nun, in ihrer Gesamtheit sicher, aber es ist darin kein Vorgang enthalten, der nicht schon irgendwo auf der Welt in dieser Form praktiziert wird. · Alarmanlagen die nicht mit der Polizei, sondern zu einem privaten Sicherheitsdienst verbunden sind - auch in Österreich Realität. · Private Firmen die Tatortarbeit inklusive daktyloskopische Spurensuche und Abnahme von DNA-Spuren durchführen – in 40 Polizeibehörden Englands und Schottlands bereits üblich. · Sammlung und Auswertung von Fingerabdrücken durch private Firmen – in den USA gang und gebe. · Suche nach gefahndeten Personen – seit jeher in den USA eine Einnahmequelle für Kopfgeldjäger · Verbüßung von Haftstrafen in Gefängnissen, die durch private Firmen betrieben werden – sowohl in England, den USA und zum Teil bereits in Deutschland übliche Praxis.
Also wo ist bei der am Beginn beschriebenen Geschichte die Fiktion? Warum könnte so ein Fall nicht auch einmal bei uns Realität werden? Glaubt wirklich jemand, dass die Reformen und Veränderungen im Polizeidienst, im speziellen bei der Kriminalpolizei, beendet sind und alles so bleiben wird wie es jetzt ist? Wird die Polizei in zehn Jahren mit traditioneller Polizeiarbeit überhaupt noch etwas klären können? Und wird sie in dieser Form überhaupt noch bestehen?
Abgabe von artfremder Tätigkeit, Weggabe von Aufgaben die nicht hoheitsrechtlicher Natur sind – das waren doch die Wunschvorstellungen des Personals in den 90er Jahren. Die Polizei, so hieß es, sollte sich auf die Kernaufgaben beschränken und alles was nur ging wurde outgesourct, zu Deutsch: ausgelagert. Die Wünsche gingen in Erfüllung, der Polizeidienst wurde reformiert, nicht einmal sondern mehrfach. Dass das Endergebnis nicht das war, was man sich vorgestellt hat, ist eine andere Sache. Jedenfalls war man von Seite der Politik voll damit einverstanden, dass man Personalkosten gegen Sachaufwand eintauschen konnte.
Was ist die Kernaufgabe der Polizei?
„Kernaufgabe“ - da scheiden sich bereits die Geister. „Kernaufgabe“ ist keine statische Größe, sondern einem dauernden Wandel unterzogen. Was heute noch Kernaufgabe ist, kann morgen schon gerne abgegebener Ballast sein. Ein Beispiel: Noch vor wenigen Jahren gab es einen nicht definitiv niedergeschriebenen, aber willentlichen Konsens darüber, dass jede Tätigkeit die in Rechte des Staatsbürgers eingreift, als Kernaufgabe angesehen wird. Vergangenheit! Heute können Sie auf der Autobahn von Angestellten der ASFINAG angehalten und ihnen die Weiterfahrt untersagt werden. Ja selbst Ihr Auto kann beschlagnahmt werden. Sind das keine Eingriffe in Persönlichkeitsrechte? Ist das keine hoheitsrechtliche Aufgabe mehr? Die Gegenargumentation ist bekannt: es handelt sich ja um von der Polizei ausgebildete Personen, „Mautaufsichtsorgane“, so heißen diese ASFINAG-Angestellten, hätten ja klar definierte Aufgaben und eine Anhaltung sei ja noch lange keine hoheitsrechtliche Aufgabe. Man kann es drehen und wenden wie man will, es sind Angestellte einer privaten Firma die etwas machen, was früher nur Polizisten erlaubt war. Im Justizbereich ist es nicht anders. Wie lange wird es noch dauern bis das staatliche Monopol der Führung von Haftanstalten in Österreich fallen wird und private Firmen Haftanstalten führen werden? Eine Untersuchung in Deutschland hat ergeben, dass von den 120 Aufgaben die Justizwachebeamte durchführen, etwa 2/3 nicht hoheitsrechtlicher Natur sind, also ohne weiteres von einer Privatfirma abgearbeitet werden könnten. Der Anfang ist ja auch bereits vollzogen. Die flächendeckende Einführung der elektronischen Fußfessel in Österreich scheitert nicht am Willen die Aufgabe der Bewachung an eine private Firma zu übergeben, sondern einfach an den Kosten. Die Überwachung via Fußfessel ist noch immer teurer als die Bewachung in einer Haftanstalt.
Auch bei der Kriminalpolizei wird die Aufgabe von ureigensten Aufgaben nicht vom Willen der Betroffenen abhängen, sondern von den Kosten. Die Kriminalitätsbekämpfung geht immer mehr weg von Einvernahmen und Geständnissen in Richtung Sachbeweis. Die Sicherung eines Sachbeweises ist aber häufig von technischem Equipment und entsprechend professionellem Personal abhängig. Die Zeit von halbausgebildeten Polizeipersonal, das sich häufig im Selbststudium Wissen angeeignet hat, geht dem Ende zu. Die Wartung polizeilicher Daten, Profiling, Sicherung forensische Beweise, sind Bereiche die zum Teil bereits von externen Fachleuten mit Universitätsniveau bearbeitet werden.
Kaum eine Polizeibehörde, nicht einmal Wien, kann sich für jeden Fachbereich einen Spezialisten leisten, der vielleicht 1-2 Mal im Jahr eingesetzt wird. Einen Fachmann für Blütenpollen z. B. braucht man alle heiligen Zeiten, den kann man nicht dauernd beschäftigen. Ganz davon abgesehen, dass die entsprechend notwendigen Geräte kaum auf den neuesten Stand gehalten werden können. Was liegt also näher, als dass sich die Polizei bei speziellen Fragen an spezielle Institute wendet. Die Bearbeitung von DNA-Spuren ist das beste Beispiel dafür. Zwar wird die Abnahme der Spuren noch von Polizeibeamten durchgeführt, doch die Auswertung wird schon in nicht-polizeilichen Instituten vorgenommen. Theoretisch hätte man ja auch ein polizeiliches Institut für die DNA-Auswertung gründen können.
USA und England als Trendsetter
Die Abgabe von Aufgaben polizeilicher Natur ist in England und den USA wohl am weitesten fortgeschritten. Man ist dort der Meinung dass früher oder später für die Polizei nur zwei Aufgaben überbleiben: 1) Krisenintervention und 2) Ermittlung von Straftaten Alle anderen Aufgaben könnten von Privatfirmen übernommen werden. Die Aufrechterhaltung der Inneren Sicherheit steht somit als das letzte Refugium der Polizeiarbeit fest – denken Sie. Nun selbst diese ultimative Aufgabe könnte angeknabbert werden, zwar nicht von Seite privater Firmen, aber durch das Militär. Das Militär, am Ende des Kalten Krieges seines Feindes beraubt, sucht krampfhaft neue Aufgaben. Katastrophenhilfe allein ist etwas dürftig und kann die unzähligen Generalstäbe weder auslasten noch befriedigen. Was liegt also näher als Aufgabengebiet im Bereich der Inneren Sicherheit zu suchen. Diverse Fußballgroßereignisse haben es gezeigt, nur allzu gerne übernahm man polizeiliche Aufgaben. Die Schnapsidee in der Landeshauptstadt Eisenstadt statt Polizisten Präsenzdiener auf Sicherheitspatrouille zu schicken, wurde in letzter Minute zurückgezogen. In den USA ist die schleichende Übernahme von polizeilichen Aufgaben, unter dem Deckmantel des Kampfes gegen den Terror, schon weit fortgeschritten. Die Einsetzung eines Militärs als obersten CIA-Chef, die bereichsweise Verschmelzung von Nationalgarde mit der Bundespolizei sind Anzeichen für diese Entwicklung. Was vorerst als freundschaftlicher Hilfsdienst angeboten wird, kann schnell in Konkurrenz und Eingliederung enden. Indikatoren der Wahrscheinlichkeit, dass es zur Übernahme polizeilicher Aufgaben durch das Militär kommen könnte, sind auch in Österreich vorhanden. Wenn es zu einer Zusammenlegung der österreichischen Nachrichtendienste kommt, was angedacht wird, dann werden die Polizeibeamten des BVT gegenüber den Kollegen des militärischen Bereiches auf verlorenen Posten stehen. Staatsschutz keine polizeiliche, sondern eine militärische Aufgabe – na bravo.
Sie haben jetzt nur über zwei Möglichkeiten gelesen die unsere Arbeit verändern könnten: Die „Abgabe von Aufgaben an Privatfirmen“ und die „Übernahme von Aufgaben durch das Militär“. Diese zwei Möglichkeiten sind aber nur ein Teilbereich einer möglichen Entwicklung. In unseren nächsten Ausgaben lesen Sie, welche neuen Delikte uns der Klimawandel bescheren könnte.
Richard Benda
Was die Polizeiarbeit beeinflussen könnte · Klimaveränderung · Globalisierung · Wirtschaftskrise · Migration · Technische Entwicklung · Demografie und soziale Spannungen · Verknappung von Ressourcen · Desorientierung der Jugend · Entstaatlichung der Gewalt · Terror und asymetrische Konflikte · Spill over (Überschwappen von Konflikten)
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