AMS & Kripo contra StA?

 

Werner Targyik

 

Anzeige – zer wos, Travnicek ODER Der Frust der Vorortler auf die Justiz

 

Es war einmal (Gebrüder Grimm) ODER  frei nach Johann Nepumuk Nestroy (als Untertitel) bzw. Helmut Qualtinger (als Wiener Ausdruck  der Stagnation gegenüber Unanwendbarem):

Es war einmal ein gewiefter und international renommierter Anwalt namens Nikolaus R. Und es war einmal ein auf nur 2 Jahre ausgestellter indischer Reisepass, der u.U. nicht ganz koscher war  (ausstellende Behörde: Embassy of India Vienna). Und da war einmal ein unbefristeter Aufenthaltstitel nach dem FrG 1998 mit einigen Sonderheiten. Und da war noch ein AMS-Mitarbeiter, dem so was unangenehm aufgefallen ist ...

Gehen wir mal von rechts oben (Seriennummer der Vignette) bis rechts unten (Bearbeiter):

1)      Die Seriennummer wäre der BPD Salzburg zuzuordnen, wurde von dieser jedoch nie ausgegeben.

2)      Der Name auf dem Aufenthaltstitel entspricht nicht dem Namen des Passinhabers.

3)      Nach dem 1.1.2003 wurde ein unbefristeter Aufenthaltstitel als Vignette nie erteilt; bei entsprechendem Anspruch wäre ein Niederlassungsnachweis nach dem FrG 2002 auszustellen gewesen.

4)      Eine Niederlassungsbewilligung ohne Aufenthaltszweck war seit dem AufG 1995 nicht mehr möglich.

5)      Die ausstellende Behörde der Vignette wäre (s.o.) die BPD Salzburg gewesen.

6)      Die ÖB Belgrad als ausgebende Behörde war damals schon in den einschlägig bekannten Skandal verwickelt.

Der o.a. RA hat eine formlose Anfrage an das AMS gerichtet, ob mit diesem Aufenthaltstitel eine Arbeitsaufnahme in Österreich ohne weitere arbeitsrechtliche Bewilligung möglich ist. Die Recherchen des AMS-Mitarbeiters haben vor der Anfragebeantwortung zudem ergeben,  dass sich der Drittstaatsangehörige vorher unter seinen beiden angeführten Namen (RP und AUF-Titel, sowie Geburtsdatum) nie in Österreich aufgehalten hat. Dem zu Folge wurde die Anzeige (via FrePo) wegen Urkundenfälschung und versuchten Betruges an die Staatsanwaltschaft erstellt.

FRUST: Die Staatsanwaltschaft Wien hat das Verfahren gem. § 90 Abs. 1 StPO eingestellt, weil keine Betrugsabsicht nachzuweisen war. „Fehler“ des AMS: Es wurde dem RA gemäß seinem Ersuchen mitgeteilt, dass der inkriminierte Aufenthaltstitel zur Überprüfung an die Aufenthaltsbehörde (MA 35) und in eventu zur Ausstellung einer entsprechenden Aufenthaltskarte nach dem NAG zu richten sei – es wurde jedoch kein entsprechender Bescheid ausgestellt.

 

WUNSCHKONZERT:

1) Der inkriminierte Ausländer wäre mit einem 10-jährigen bis unbefristetem Aufenthaltsverbot zu belegen gewesen (eigentlich „Wurscht“: Kommt ohnedies unter anderem Namen und anderem Geburtsdatum demnächst wieder)

2) Da der Einschreiter die Rechtswidrigkeit des Aufenthaltstitels hätte erkennen müssen, wäre eine Anzeige an die Standesvertretung angebracht gewesen.

 

Kripo: Keine Antwort

Na ja, ok, Versuch mit der FrePo ist in die Hose gegangen.

 

Dann war einmal ein rumänischer (bulgarischer) Staatsbürger mit einer arbeitsrechtlichen Bewilligung nach § 32a AuslBG (EU-Freizügigkeitsbestätigung) im AMS. Da wollte ein vorsichtiger Dienstgeber überprüfen lassen, „ob er überhaupt arbeiten darf“:

 

Die vorgelegte Bestätigung erwies sich als schlechte (blasse) Kopie. Der mittels Schreibmaschine eingesetzte Name war zwar mit dem entsprechenden Reisepass (Personalausweis) ident, die angegebene Adresse konnte jedoch im ZMR nicht verifiziert werden – „leider“ hatte der neue EU-Bürger „zufällig“ auch keinen Meldezettel mit. Und zu allem Überfluss stimmte auch die angegebene Sozialversicherungsnummer nicht – diese Überprüfung ist seit der Erstellung dieser Bescheide per EDV (ab Juli 2007, vorher händische Bescheide) unter Einbeziehung des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger „no problem“. Die Anzeige wegen Urkundenfälschung an die Betrugsabteilung des zuständigen BKA. Leider warte ich auf ein Ergebnis dieser Anzeige per Mail (samt Annex des gefälschten Bescheides) aus August 2010 noch immer vergeblich.

 

Zugriffe für SP

Natürlich ersuchen auch die PI die KollegInnen im AMS um erhöhte Aufmerksamkeit, wenn es um „gesuchte Personen“ geht.

Anruf am 16.2.2010, Vorsprache am 25.3.10 (PI Hufelandg.), wie üblich wird kein Grund für das Ersuchen angegeben. Zugriff am 30.3.2010 um 10:30 Uhr in Anwesenheit der österreichischen Gattin samt Kleinkind vor vielen wartenden AMS-Kunden – angeblich ging es nur um ein Problem mit dem Kfz-Kennzeichen. Der Aufwand (Involvierung des zuständigen Betreuers, sowie 5 KollegInnen in der Info-Zone plus des Ausländer-Sachbearbeiters) ist für eine verwaltungsrechtliche Befragung unverhältnismäßig hoch.

 

Ein weiterer Kunde (serbischer Migrationshintergrund) auch im AMS seit 20.5.2010 polizeilich gesucht, angeblich auf Ersuchen des Bundesheeres.

 

BAA – FrePo – AMS

Einige der ganz normalen täglichen Kooperationen zwischen AMS, Fremdenpolizei, Asylämtern, Aufenthaltsbehörden usw:

Rumänischer Staatsbürger, gegen den seit dem 11.12.2008 ein zehnjähriges Aufenthaltsverbot (Rückkehrverbot) besteht: Anfrage an BMI-BAW vom 23.3.2010, am gleichen Tag Rückmeldung durch BAI und Info meinerseits an die FrePo, bisher keine Rückmeldung.

Rumänischer Staatsbürger, der unter anderem Namen als Asylberechtigter vom 17.1.1990 bis 20.1.92 in Österreich gelebt hat. Die Asyleigenschaft wurde per Bescheid vom 24.2.92 aberkannt und am 21.2.92 ein unbefristetes Aufenthaltsverbot  verhängt.

Türkischer Staatsbürger mit Befreiungsschein aus 2001, Haft JA Stein 9.4.02 – 9.4.10, kein AUF-Titel, ist laut Ermittlungen des AMS noch immer (illegal) in Österreich.

 

Na ja – probieren wir’s doch noch einmal ...

Erfolg und Frust bei der Zusammenarbeit mit anderen Behörden hat beim AMS Tradition: Gab es noch in den 90-er Jahren die zugegeben seltenen Anfragen per RSa mit Terminsetzung laut AVG (Antwortzeiten bis zu 6 Monaten), wurden diese damals schon überwiegend „net amal ignoriert“. Sukzessive hat sich die Kooperation – dank persönlicher und telefonischer Kontakte, aber auch dank des Mailverkehrs – verbessert. Aus persönlicher Sicht darf ich mich auf diesem Wege bei allen meinen „Kontaktern“ (FrePo, MA 35, BAA, KIAB, Kripo ...) für die bis auf wenige Ausnahmen reibungslose Zusammenarbeit bedanken. Die o.a. (und einzigen „offenen“) Fälle habe ich eigentlich nur aus dem „Tagesgeschäft“ herausgeholt – die zahlreichen „erledigten“ sind bereits Aktenleichen.

 

Werner Targyik

AMS Wien Schönbrunner Straße