WikiLeaks – das unbekannte Wesen

 

 Tam Hanna

 

Machtmissbrauch kann bekanntlich nur auf dem Boden der Geheimhaltung gedeihen. Eine anonyme, unabhängige Gruppe um den australischen Programmierer und Journalisten Julian Assange hat mit ihrer Webseite WikiLeaks durch Aufdeckungsarbeit Machtmissbräuchen aller Art den Kampf angesagt.

 

Was ist WikiLeaks?

 

WikiLeaks kontrolliert seit 2006 Regierungsstellen und multinationale Konzerne. Weltweite Berühmtheit erlangte die Page durch die Veröffentlichung von Akten des US-Außenministeriums über das Kriegsgefangenenlager Guantanamo.

 

Im Prinzip entspricht WikiLeaks – nomen est omen – der allseits bekannten WikiPedia. Allerdings findet man auf WikiLeaks keine allgemeinen Informationen, sondern der Öffentlichkeit sonst nicht zugängliche, brisante Dokumente über korrupte Unternehmen und Regierungsstellen.

 

Diese informativen Files kann jeder auf WikiLeaks hoch laden. Anonyme „Bewerter“ entscheiden dann über den Wert der Infos. Wird der Upload für wichtig befunden, wird er unter wikileaks.org der Allgemeinheit zugänglich gemacht.

 

Rechtliches …

 

Rein rechtlich wäre die Veröffentlichung derartiger Daten in den meisten Staaten natürlich strafbar. Hochverrat wird in einigen Staaten sogar mit der Todesstrafe geahndet.

 

Wie so oft findet sich aber auch hier eine Rechtslücke. WikiLeaks lebt - wie einige andere kontroversielle Webseiten - von der schwedischen Verfassung. Sie sichert Medien, die als Newsdienst eingestuft werden, weitestgehend Immunität zu.

 

Ein schwedisches Unternehmen namens PeRiQuito AB hat sich auf die Nutzung dieser Rechtslücke spezialisiert. Außer WikiLeaks hostet es auch tschetschenische Radikalwebseiten und die Newsletter der amerikanische Pädophilenvereinigung NAMBLA.

 

… und nicht ganz Legales

 

Betroffene Regierungen haben derzeit nur zwei Möglichkeiten, sich gegen WikiLeaks zu wehren: offene Zensur und das Sekkieren von „enttarnten“ WikiLeaks-Mitarbeitern. In Thailand und China kann man überhaupt nicht auf WikiLeaks zugreifen. In Australien ist ein ähnliches Gesetz geplant.

 

Was das „Sekkieren“ betrifft, so obliegt es beispielsweise dem persönlichen Erwägen einer Flughafensicherheitskraft, ob man eine bestimmte Person genauer untersucht oder nicht …

 

Auch können ja auf gut Glück immer wieder Hausdurchsuchungen durchgeführt werden. Findet man nichts Verdächtiges, hat man eben Pech gehabt. Die Kosten übernimmt sowieso der Steuerzahler.

 

Beispielerfolge

Seit seiner Gründung ist WikiLeaks bereits mehreren Organisationen, Unternehmen und Regierungsstellen auf die Zehen gestiegen. Einige beeindruckende „Aufdeckungen“:

 

·         Bilderberg-Protokolle

·         Guantanamo-Dienstvorschriften

·         Informationen über diverse bankrotte Bankinstitute

·         Loveparade-Sicherheitspläne

·         Mitgliederliste der „British National Party“

·         Geheime Scientology-„Bibeln“

 

Fazit:

 

WikiLeaks ist hier, um zu bleiben. Das „Problem“ wird sich nicht von selbst lösen. Aus der Sicht der Zivilordnung ist die Seite als „Korrektiv und Pranger“ sogar produktiv.

 

Wer die Informationen seiner Vereinigung geheim halten will, greift am besten auf in der Mobilcomputerbranche seit langem verbreitete Methoden zurück: Versteckte Informationen in sogenannten Canary Traps etwa entlarven „Ratten“, während die Zuverlässigkeit von Mitarbeitern durch absichtliches Bereitstellen von brisanten Falschinformationen getestet wird.

 

Tam Hanna